3) KFZ-VERSICHERUNGUTOVERZEKERINGEN
Haftpflichtversicherung, Fahrerunfallversicherung und Schadensversicherung: Diese Grundversicherungen sind in Island gesetzlich vorgeschrieben und immer inbegriffen. Die Höhe der Versicherung richtet sich nach isländischem Recht. Der Selbstbehalt, den der Mieter für diese Versicherung ebenfalls tragen muss, beträgt ca. 350.000 ISK. Den Kurs der isländischen Krone finden Sie unter http://www.cb.is/statistics/official-exchange-rate/.
Schäden am Mietwagen gehen zu Lasten des Mieters! Das Fahren auf isländischen Straßen unterscheidet sich stark vom Fahren auf Straßen in Mitteleuropa. Viele Straßen sind unbefestigt, haben lose Seitenstreifen, schmale Brücken und unübersichtliche Hügel. Schafe laufen manchmal frei herum und haben stets Vorfahrt. Außerdem fahren Sie ein Auto, das Ihnen fremd ist.
Aus den oben genannten Gründen, und da Schäden am Mietwagen vom Mieter bezahlt werden müsen, bietet die Autovermietung optional eine Zusatzversicherung an: Super CDW. Diese Versicherung deckt die meisten Schäden an Ihrem Mietwagen ab einem bestimmten Betrag (Selbstbehalt) ab, mit Ausnahme von Schäden an Reifen, Windschutzscheibe, Scheinwerfern sowie Schäden durch umherfliegende Steine, Sandstürme und Asche. Sie können auch eine separate Versicherung gegen Steinschlag abschließen, die sogenannte Gravel Protection (GP). Schließlich können Sie auch eine SAAP-Versicherung, also Sand And Ash Protection, abschließen. Diese Versicherung reduziert den Selbstbehalt für Schäden, die durch Sandstürme und Aschewolken (die insbesondere nach Vulkanausbrüchen zu Schäden führen können) entstehen. Dieser Schaden kann enorm sein und beläuft sich oft auf 5.000-6.000 €. Durch den Kauf des SAAP reduziert sich dieses Risiko auf maximal 350.000 ISK. Wenn Sie sowohl einen Super CDW als auch den SAAP kaufen, reduzieren Sie außerdem die Selbstbeteiligung für Sandschäden auf 45.000 ISK oder 60.000 ISK. Dies alles kann bei der Abholung des Autos erledigt werden; Sie zahlen die Prämie per Kreditkarte.
Was nicht versichert ist:
Einige Schäden sind von keiner Versicherung gedeckt, auch nicht von der Super-CDW-Versicherung:
- Schäden, die beim Überqueren eines Flusses entstehen (siehe auch „Flussüberquerung“)
– Schäden an der Unterseite des Autos
- Schäden, die durch das Fahren durch einen Sandsturm verursacht wurden (hierfür können Sie Ihren Selbstbehalt mit dem SAAP reduzieren)
- Schäden, die entstehen, während der Fahrer unter (einem gewissen) Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die sich
negativ auf die Fahrfähigkeiten auswirken können
- Schäden, die während der Fahrt entstanden sind Der Mietvertrag wurde nicht eingehalten (z. B. wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt, feste Wege verlässt, gesperrte Straßen befährt, den Anweisungen der Polizei nicht Folge leistet usw.).
- Schäden, die an Fahrzeugen ohne Allradantrieb auf sogenannten F-Straßen entstehen (Straßen mit dem Buchstaben F vor der Nummer, zum Beispiel Straßennummer F26)
– Zeitverlust durch einen Unfall.
Bitte beachten Sie: Alle Zusatzversicherungen sind optional